Mittwoch, 11. Dezember 2024

Ihre Homepage

Bereits seit 2000 ist das generelle Werbeverbot für Ärzte aufgehoben und seit Mitte 2002 sind noch weitere restriktive Regeln für Ärzte abgeschafft worden. Ärzte dürfen also - wenn auch nach wie vor nur in einem gewissen Rahmen - für sich und ihre Leistungen werben.

Mit dem Internet steht eine moderne und im Vergleich sehr günstige Möglichkeit zur Verfügung, sich und Ihre Praxis sachlich zu präsentieren, Patienten auf Ihr gesamtes Leistungsangebot aufmerksam zu machen (z.B. auch auf Selbstzahler- oder IGeL-Leistungen), und über bestimmte Behandlungsmethoden zu informieren.

Eine entsprechende Webseite bietet dabei nicht nur Potenzial für Ihre eigenes ökonomische Wachstum, sondern kann auch, bei einer geeigneten Umsetzung, einen echten Service für Ihre Patienten darstellen. Anfragen bezüglich des Erstellen einer Webseite können Sie an info@aerzte-muenchen.de stellen.

 
 
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